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Ziele Stellung Mitglieder Arbeitsweise Verantwortliche Organe Finanzielles Zusammenwirken mit dem Pastoralamt I.
Ziele des Forum St. Severin In kritischer Auseinandersetzung mit Überkommenem und Kommendem bemühen sie sich um eine klare weltanschauliche Position sowie um Offenheit für Probleme der menschlichen Existenz. Sie suchen in interdisziplinärer Zusammenarbeit sach- und menschengerechte Lösungen für aktuelle Anliegen und engagieren sich im Sinne der Katholischen Aktion als Einzelne und gemeinsam für kirchliche, kulturelle und gesellschaftspolitische Aufgaben. Im Engagement für die Kirche und ihre Gemeinden bringen sie ihre Kritikfähigkeit und ihr Fachwissen ein und nehmen mitverantwortlich an der Gestaltung kirchlichen Lebens teil. Dieser Einsatz erwächst aus freier intellektueller Auseinandersetzung im Glaubensgespräch, aus der Feier der Eucharistie und aus spiritueller Vertiefung. Ihr kulturelles Engagement äußert sich in wacher Anteilnahme am kulturellen Schaffen der Zeit und im Bemühen, es auf seinen humanen Beitrag und transzendenten Gehalt hin zu hinterfragen und für die Gemeinschaft fruchtbar zu machen. Das gesellschaftspolitische Engagement wird sichtbar durch öffentliches Eintreten und Handeln für menschenwürdige, sozial gerechte Entfaltung. Das verpflichtet den Einzelnen, gegen Machtmissbrauch und die Sünden des Schweigens aufzutreten, vor allem dort, wo Freiheit und menschliche Würde bedroht sind. Bestimmend ist in allem der Auftrag Gottes, an der Neugestaltung der Welt durch christliche Liebe mitzuwirken. II. Stellung in der Katholischen Aktion:
III. Die Mitglieder des Forum St. Severin:
IV. Die Arbeitsweise des Forum St. Severin:
2. Die Aktivitäten des Forum St. Severin berücksichtigen einerseits regionale Gesichtspunkte, andererseits verschiedene Fach- bzw. Berufsbereiche. 3. Die Veranstaltungen des Forum St. Severin stehen im Allgemeinen nicht nur Mitgliedern, sondern allen Interessierten offen. |
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| V. Die Verantwortlichen des Forum St. Severin: Der/die Diözesanvorsitzende und seine/ihre Stellvertreter/innen: |
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| 1.1. | Der/die
Diözesanvorsitzende und seine/ihre beiden Stellvertreter/innen werden
in geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit für jeweils drei Jahre von
der Mitgliederversammlung gewählt und sollen nach Möglichkeit
dasselbe Amt nicht länger als drei Funktionsperioden hintereinander
bekleiden. In diesen drei Funktionen sollen mindestens je ein Mann und eine Frau vertreten sein. Die Wahl der Diözesanvorsitzenden bedarf der Bestätigung durch den Diözesanbischof. |
| 1.2. |
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| 1.3. |
nach außen, die Einberufung und der Vorsitz in Mitgliederversammlung und Diözesanvorstand. Er/sie erstellt in Zusammenarbeit mit dem/der Bildungsreferenten/in die Tagesordnung für die Sitzungen der Leitungsgremien. |
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2. Geistliche Assistenz: |
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| 2.1. | Jene Person, die die Geistliche Assistenz des Diözesanverbandes wahrnimmt, wird über Vorschlag des Diözesanvorstandes vom Diözesanbischof ernannt. Sie ist zugleich Leiter/in der kategorialen Gemeinde an der Ursulinenkirche Linz und für die spirituelle Betreuung des Forum St. Severin verantwortlich. |
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3. Bildungsreferent/in: |
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| 3.1. | Die Auswahl erfolgt durch den Diözesanvorstand. Solange die Sekretariatsgemeinschaft mit der Katholischen Hochschulgemeinde aufrecht ist, geschieht dies in Zusammenwirken mit der Leitung der Katholischen Hochschulgemeinde. Die Anstellung erfolgt nach der zwischen Katholischer Aktion und Pastoralamt vereinbarten Regelung (Anhang V KA-Statut), Dienstgeber ist das Pastoralamt der Diözese Linz. |
| 3.2. | Dem/der Bildungsreferenten/in obliegt die Leitung des Sekretariates (und des/der Sekretär/s/in), Kontaktpflege mit Bezirks- und Fachgruppen, Erstellen der Tagesordnung (gemeinsam mit dem/der Vorsitzenden), Protokollführung bei Sitzungen, Erstellung des Haushaltsplanes und des Rechnungsabschlusses, Abwicklung der Finanzen, Durchführung von Veranstaltungen und Betreuung von Arbeitskreisen und Projektgruppen. Er/sie ist stimmberechtigtes Mitglied des Diözesanvorstandes und der Kleinen Leitung. |
| 4. Bestellte Verantwortliche: | |
| 4.1. | Bereichssprecher/in Der Diözesanvorstand kann für bestimmte Aufgabenbereiche (z.B. Wissenschaft, Ökumene, Kunst) ständige Bereichssprecher/innen als stimmberechtigte Mitglieder bestellen. |
| 4.2. | Ständige
oder fallweise Berater/innen: Der Diözesanvorstand kann für bestimmte Fragestellungen oder Projekte (z.B. Streitforum, Regionalgruppen) ständige oder fallweise Berater/innen bestellen. Sie können nach Bedarf den Beratungen des Diözesanvorstandes beigezogen werden. |
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| 1. Allgemeines: | |
| 1.1. | Beschlüsse
werden mit absoluter Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten des jeweils
zuständigen Gremiums gefasst. Für eine Änderung der Statuten ist die Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Diözesanvorstandes, für den Beschluss über die Auflösung des Forum St. Severin die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten der Mitgliederversammlung erforderlich. |
| 1.2. | Die Einberufung der Sitzungen muss rechtzeitig unter Angabe der Tagesordnung, bei der Mitgliederversammlung vier Wochen vor dem Termin, erfolgen. |
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2. Mitgliederversammlung: |
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| 2.1. | In
der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder des Forum St. Severin stimmberechtigt. |
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Die Mitgliederversammlung kann vom/von der Diözesanvorsitzenden zur Beratung und Beschlussfassung über wichtige Fragen des Forum St. Severin einberufen werden; ihr ist die Wahl des/der Diözesanvorsitzenden und seiner/ihrer beiden Stellvertreter/innen sowie die Entscheidung über die Auflösung des Forum St. Severin vorbehalten. |
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Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn dies wenigstens fünf Mitglieder des Diözesanvorstandes oder ein Zwanzigstel der Mitglieder des Forum St. Severin unter Angabe von Gründen verlangen. |
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Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Zehntel der Mitglieder des Forum St. Severin anwesend ist. Ist die Mitgliederversammlung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht beschlussfähig, so findet, wenn dies in der Einladung vermerkt ist, eine halbe Stunde später am gleichen Ort eine neue Mitgliederversammlung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig ist. |
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Für den Beschluss über die Auflösung des Forum St. Severin ist die Anwesenheit eines Fünftels der Mitglieder erforderlich. |
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3. Diözesanvorstand: |
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| 3.1. |
Dem Diözesanvorstand gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
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| 3.2. | Dem Diözesanvorstand obliegen die Koordination der Aktivitäten und die Planung und Vorbereitung diözesaner Veranstaltungen des Forum St. Severin. |
| 3.3. | Der
Diözesanvorstand muss mindestens dreimal jährlich einberufen werden. Der Diözesanvorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der/die Diözesanvorsitzende oder ein/e Stellvertreter/in, anwesend ist. Im Sinne effizienter Vorstandssitzungen können einzelne Punkte der Tagesordnungen oder offene Probleme von der Kleinen Leitung bearbeitet und dem Diözesanvorstand zur Diskussion und/oder Beschlussfassung vorgelegt sowie in dringenden Fällen entschieden werden. Die Kleine Leitung besteht aus dem/der Diözesanvorsitzenden, den StellvertreterInnen, der Geistlichen Assistenz und der Bildungsreferentin/dem Bildungsreferenten. |
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VII. Finanzielle Mittel: Die für die Erfüllung der Aufgaben des Forum St. Severin erforderlichen finanziellen Mittel werden durch Mitgliedsbeiträge, Erträge von Veranstaltungen, Subventionen und Spenden sowie den Beitrag (des Pastoralamtes) der Diözese Linz aufgebracht. Die Verantwortung für den Einsatz der finanziellen Mittel liegt beim Diözesanvorstand. VIII. Zusammenwirken mit dem Pastoralamt der Diözese Linz: Für das Zusammenwirken mit dem Pastoralamt gelten neben den Bestimmungen im Statut der Katholischen Aktion analog die Kompetenzregelungen in der Struktur des Pastoralamtes. |
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